Swiss Life
Für diejenigen, die ihren Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr voll ausüben können, können die Folgen existenziell sein.
Bei Angestellten zahlt das arbeitgebende Unternehmen in der Regel bis zu sechs Wochen lang das Gehalt weiter, danach springt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse ein und leistet das Krankengeld. Aufgrund ein und derselben Erkrankung wird dieses Krankengeld maximal für 78 Wochen gezahlt. Spätestens danach erhalten Sie eine geringe Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung (gRV) – das sogenannte Übergangsgeld. Die gRV übernimmt dabei zwar die Kosten für stationäre und ambulante medizinische Reha-Maßnahmen und finanziert bei Bedarf auch Umschulungen oder Weiterbildungen. Wenn Sie aber aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft weder Ihren noch einen anderen Beruf ausüben können, fällt die finanzielle Absicherung durch den Staat nur sehr gering aus. Selbst die volle Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt in der Regel weniger als ein Drittel des letzten Bruttogehalts und wird auch nur dann in voller Höhe ausgezahlt, wenn Sie in keinem Beruf länger als drei Stunden täglich arbeiten können.
Der bisherige Lebensstandard kann unter Umständen dann nicht mehr gehalten werden.
x | x | = | ||||
Monatliches Nettoeinkommen | Anzahl der Gehälter | Anzahl der Jahre bis zum Ruhestand | Wert Ihrer Arbeitskraft |
Beispiel: Anna O., Bürokauffrau/-kaufmann, 29 Jahre
1.500 Euro netto | x | 13 Gehälter | x | 38 Jahre bis zur Rente | = | 741.000 Euro Wert der Arbeitskraft |
Gegen den Verlust der Arbeitskraft sollten Sie sich deshalb passend zu Ihrer persönlichen Situation absichern. Je nach Alter, Beruf, Einkommen und gesundheitlichem Risiko gibt es verschiedene Möglichkeiten, ein dauerhaftes Zusatzeinkommen zu sichern.
SB-ASSEKURANZ
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