Schön wenn man Zähne zeigen kann – gesunde Zähne. Das ist bei steigenden Behandlungskosten längst nicht mehr selbstverständlich.
Und die Krankenkasse zahlt, ob für Zahnersatz oder kieferorthopädische Maßnahmen, nur noch befundbezogene Festzuschüsse für eine medizinisch notwendige Standardbehandlung.
Wenn Sie hochwertigere Materialien und bessere zahnmedizinische Lösungen wünschen, müssen Sie noch tiefer in die eigene Tasche greifen.
Die Kosten für eine vollkeramische Krone belaufen sich in der Regel auf 700 - 1.000 €. Die Kasse zahlt lediglich 155,80 €, was nicht einmal die Kosten einer günstigen Nicht-Edelmetall-Krone abdeckt.
Zwei vollverblendete Implantate kosten 4.500 €. Die Regelversorgung sieht knapp 1.350 € vor. Die Krankenkasse erstattet davon lediglich 70 % bei einem 5 Jahre lang ordnungsgemäß geführten Bonusheft. Der Eigenanteil beläuft sich in diesem Fall auf 3.690 €.
Die Kosten für hochwertige und lang haltbare Gold-Inlays belaufen sich auf rund 650,- €. Der Anteil der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt dabei lediglich 52,93 €.
Eine Zahnspange an Ober- und Unterkiefer schlägt mit rund 6.000,- € zu Buche. Wenn laut gesetzlicher Krankenkasse keine "erhebliche Beeinträchtigung" das Kauen, Sprechen oder Atmen erschwert, müssen die Behandlungskosten komplett selbst getragen werden.
Die Onlay-Kosten hängen stark von der Schwere des Zahndefekts ab. Der Eigenanteil kann schnell bei 600 Euro liegen.
SB-ASSEKURANZ
Sven Blickensdorf
Postfach 37 02 62
14132 Berlin
030 / 688 35 14 70
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sven@blickensdorf.de
Leistung für Implantate, Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays und Onlays. Die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse werden angerechnet.
Wartezeit 8 Monate. Maximale Erstattung in den ersten vier Jahren (danach unbegrenzt):
1. Jahr: 500 Euro
2. Jahr: 1.000 Euro
3. Jahr: 1.500 Euro
4. Jahr: 2.000 Euro
Diese Begrenzung entfällt bei unfallbedingten Zahnbehandlungen.
Sie erhalten 100 % Erstattung der Kosten für:
Auch Kieferorthopädische Eingriffe inbegriffen:
Sie erhalten folgende Erstattungen:
Wartezeit 8 Monate. Kieferorthopädische Maßnahmen müssen durch einen Kieferorthopäden mit Kassenzulassung durchgeführt werden. Maximale Erstattung in den ersten vier Jahren (danach unbegrenzt):
1. Jahr: 250 Euro
2. Jahr: 500 Euro
3. Jahr: 1.000 Euro
4. Jahr: 1.500 Euro
Diese Begrenzung entfällt bei unfallbedingten Zahnbehandlungen.
* KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppen
Die Höhe der Kassenleistung wird nach dem Behandlungsbedarfsgrad festgelegt:
Grad I und II: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nicht, wenn...
Grad III bis V: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen Teil der Kosten bei…
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